Prüfungskolloquium
Zulassung zum Prüfungskolloquium Aktuar SAV
Kandiaten oder Kandidatinnen, die aufgrund der akademischen Ausbildung keine zusätzlichen Prüfungen zu absolvieren haben, beantragen direkt die Zulassung zum Prüfungskolloquium Aktuar SAV, sofern sie die erforderliche einschlägige aktuarielle Berufspraxis nachweisen können.
Alle anderen Kandidatinnen oder Kandidaten haben die ihnen auferlegten Prüfungen zu bestehen, zu bezahlen und die einschlägige aktuarielle Berufspraxis nachzuweisen. Die Anzahl Jahre der erforderlichen Berufspraxis sind mit der Zulassung zum Studium Aktuar SAV dem Kandidaten oder der Kandidatin mitgeteilt worden (3 oder 5 Jahre).
Die Bestimmungen zur Zulassung zum Prüfungskolloquium sind im Prüfungsreglement Aktuar SAV (versione italiano, English version) sowie in der Wegleitung (versione italiano) fest gehalten.
Das Prüfungskolloquium Aktuar SAV findet mindestens einmal jährlich statt. Bei einer Teilnehmerzahl unter 5 Personen wird das Prüfungskolloquium Aktuar SAV nicht durchgeführt.
Es können nur Kandidaten oder Kandidatinnen in die Sektion Aktuare SAV aufgenommen werden, die zuvor vom Vorstand SAV als ordentliche Mitglieder in die Vereinigung SAV aufgenommen worden sind. Ohne die ordentliche Mitgliedschaft in der Vereinigung kann der Kandidat nicht zum Prüfungskolloquium Aktuar SAV zugelassen werden.
Anmeldung
Das Formular ist vollständig ausgefüllt zu retournieren. Bei den Beilagen ist speziell der detaillierte Tätigkeitsnachweis der einschlägigen aktuariellen Berufspraxis durch den Arbeitgeber von Bedeutung.
Eine Wegleitung zum Prüfungsreglement Aktuar SAV erläutert den Ablauf, die Anforderungen an die Kandidaten und Kandidatinnen und die Erwartungen der Experten.
Eine provisorische Anmeldung kann erfolgen, sollte der Kandidat oder die Kandidatin noch einen Prüfungstermin nach dem Anmeldeschluss haben. Dies ist auf der Anmeldung mit dem Datum der geplanten Prüfung deutlich zu vermerken.
Kosten
CHF 1'500,-
Ablauf
Nach dem Anmeldeschluss entscheidet die Prüfungskommission über die Zulassung der Kandidaten und Kandidatinnen zum Prüfungskolloquium Aktuar SAV. Die Kandidaten und Kandidatinnen werden schriftlich informiert.
Aufgrund der Berufspraxis des Kandidaten oder der Kandidatin bestimmt die Prüfungskommission 2 Experten und das Thema zum Kolloquium. Dies wird dem Kandidaten zusammen mit den Namen der Experten 4 Wochen vor dem Kolloquium schriftlich mitgeteilt.
Bei einer Notenkonferenz empfehlen die Experten der Prüfungskommission SAV die Resultate der Kolloquien (Bestanden / Nicht Bestanden).
Die Prüfungskommission stellt aufgrund der Resultate der Prüfungskolloquien Aktuar SAV den Antrag an den Vorstand zur Aufnahme in die Sektion Aktuare SAV oder das Resultat Nicht Bestanden. Der Vorstand entscheidet endgültig.
Erfolgreiche Kandidaten und Kandidatinnen erhalten das Aufnahmeschreiben in die Sektion Aktuare SAV vom Präsidenten der Vereinigung.
Das Resultat Nicht bestanden wird schriftlich mitgeteilt.
Rekursmöglichkeit
Es besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde zum Ergebnis des Prüfungskolloquiums Aktuar SAV ein zu reichen. Fristen und Kontaktstellen sind im Prüfungsreglement Aktuar SAV zu finden.