SAV auf internationaler Ebene

Die Schweizerische Aktuarvereinigung spielt seit ihrer Gründung im Jahr 1905 eine nicht unbedeutende Rolle auf internationaler Ebene. Die internationalen Beziehungen der schweizerischen Aktuare blicken auf eine lange Tradition zurück.

Kurz zur Geschichte der SAV:

Der Anfang der internationalen Beziehungen datiert auf das Jahr 1895 mit der Gründung der International Actuarial Association (IAA) in Brüssel, an der auch einige Schweizer mitwirkten.

Bis zum Jahr 1998 verstand sich die IAA vor allem als Berufsverband individueller Mitglieder. Mittlerweile hat sie sich jedoch als ausgesprochen aktiver Dachverband der verschiedenen nationalen Aktuarvereinigungen etabliert. Zahlreiche Kommissionen wurden gegründet, in denen auch die Schweizerische Aktuarvereinigung mit ihren Delegierten aktiv vertreten ist. Deren Namen finden Sie auf unserer Website. Die IAA befasst sich mit der Organisation renommierter internationaler Kongresse, die in der Regel alle vier Jahre veranstaltet werden. Auch die Schweiz ist an diesen Kongressen mit bedeutenden Delegationen vertreten.

Der IAA als Sektionen angeschlossen sind ebenfalls die wissenschaftlichen Verbände ASTIN (Nichtleben-Versicherung) und AFIR (Finanzmathematik). Zahlreiche Mitglieder der SAV gehören auch diesen Sektionen an.

1978 wurde die sogenannte Groupe Consultatif Actuariel Européen (heute AAE) gebildet. Ihre ursprüngliche Zielsetzung lag in der Beratung der verschiedenen Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft sowie in der Formulierung von Stellungnahmen hinsichtlich der Belange des Aktuarberufes. Im Laufe der Jahre dehnte die Actuarial Associaton of Europe (AAE) ihren Tätigkeitsbereich zunehmend aus und entwickelte sich zu einem eigentlichen Diskussionsforum für den Meinungsaustausch zwischen den verschiedenen europäischen Berufsverbänden.

Da die Schweiz nicht der Europäischen Union angehört, konnte auch die Schweizerische Aktuarvereinigung der Actuarial Association of Europe zu Beginn nicht als Vollmitglied beitreten. Inzwischen ist die SAV jedoch Vollmitglied.

Die SAV hat jeweils einen Delegierten in die fünf Komitees der Actuarial Association of Europe abzuordnen. Auf unserer Website finden Sie die Namen der Delegierten, die die SAV dort vertreten.

Verpflichtungen der SAV in der Actuarial Association of Europe

Die Mitgliedschaft der SAV beinhaltet eine Reihe von Verpflichtungen, beispielsweise die Auflage, den Status «Aktuar SAV» einzuführen – im internationalen Fachjargon als «fully qualified actuary» bezeichnet. Zu diesem Zweck haben wir die Sektion «Aktuar SAV» ins Leben gerufen, die gegenwärtig über 600 Mitglieder zählt. Wir haben ferner, im Einklang mit den geltenden Regeln der Actuarial Association of Europe, die «Standesregeln für die Aktuare der Schweizerischen Aktuarvereinigung» festgelegt. Anlässlich der am 2. September 1995 in Luzern abgehaltenen Generalversammlung der SAV wurde der Gründung der Sektion «Aktuar SAV» sowie den neuen Standesregeln zugestimmt. Eine weitere Auflage betraf die Einführung einer Disziplinarverfahrensordnung. Das neue Reglement der Standeskommissionen wurde am 6. September 1997 im Rahmen der Generalversammlung der SAV in Zürich angenommen.

Im Jahre 1991 haben die nationalen Mitgliedsverbände der Actuarial Association of Europe ein entscheidendes Abkommen unterzeichnet, das die gegenseitige Anerkennung der fachlichen Qualifikation von Aktuaren aus verschiedenen Ländern vorsieht. Das Abkommen wurde 1998 überarbeitet. Zwar konnte die SAV sich dem Abkommen nicht direkt anschliessen, da die Schweiz kein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist, doch wurde über eine Sondervereinbarung dieselben Rechte wie den anderen europäischen Verbänden eingeräumt. Die Unterzeichnung dieses Abkommens ist ein grosser Erfolg für die Mitglieder der Sektion «Aktuar SAV», denn es stehen ihnen nunmehr im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum die gleichen Rechte zu wie ihren europäischen Fachkollegen.

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