Zusatzqualifikation

Certified Enterprise Risk Actuary (CERA)

Der Certified Enterprise Risk Actuary (CERA,http://www.ceraglobal.org) ist ein weltweit anerkannter, einheitlicher Ausweis im Bereich des Enterprise Risk Management (ERM). Er richtet sich an berufstätige und qualifizierte Aktuare (Fully Qualified Actuaries).

Der Titel "Certified Enterprise Risk Actuary" (CERA) ist markenrechtlich geschützt und eine anerkannte Bestätigung, dass die Inhaber dieses Titels weitreichende Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich des Enterprise Risk Management (ERM) haben.

Für die Erlangung des "Certified Enterprise Risk Actuary" melden sich die Kandidaten zur CERA Ausbildung mit dem Ziel Zusatzqualifikation CERA an.

Abkommen mit dem internationalen CERA Board

2012 wurde die Schweizer Aktuarvereinigung SAV als Acceding Party des Global CERA Treaty bestätigt und hat 2013 den Award Signatory Status erlangt (http://www.ceraglobal.org/about/participating). Das Abkommen regelt die gegenseitige Anerkennung der fachlichen Qualifikation von CERAs aus verschiedenen Ländern. Das Abkommen hat Gültigkeit für Mitglieder der SAV, die in einem anderen Land mit partizipierender Aktuarvereinigung tätig werden wollen, sowie für Mitglieder dieser Vereinigungen, die in der Schweiz tätig sein wollen.

CERA Ausbildung

Die Ausbildung richtet sich an Mitglieder der Sektion "Aktuare SAV", welche zudem im Bereich des Enterprise Risk Management (ERM) tätig sind oder sich zukünftig betätigen wollen. Den Titel "CERA" kann erlangen, wer der Sektion "Aktuare SAV" angehört und die entsprechende Zusatzqualifikation für Aktuare im Bereich Enterprise Risk Management erfüllt. Die Zusatzqualifikation enthält vier separate Module mit jeweils einer eigenständigen Prüfung

Die Ausbildung zur Erlangung dieser Zusatzqualifikation erfolgt für Aktuare SAV durch die Deutsche Aktuar-Akademie (DAA) auf deutsch und der European Actuarial Academy (EAA) auf englisch. Die obenerwähnten Module werden in Form von Seminaren unterrichtet und sind teilnahmepflichtig. Weitere Angaben sind im Bereich "Ausbildung" auf der DAV-Website, unter Abschnitt "Zusatzqualifikation CERA", zu finden.

Die Anmeldung zur CERA Ausbildung erfolgt über die Schweizerische Aktuarvereinigung (SAV). Diese überprüft und belegt die Zugehörigkeit des Mitglieds zur Sektion "Aktuare SAV" und leitet die Anmeldung nach dem für Schweizer Aktuare vorgesehenen Prozess an die DAV weiter. Die Kandidatinnen und Kandidaten organisieren anschliessend die Einschreibung und Teilnahme an den Modulen selbst. Die zugehörigen Prüfungen werden auch in der Schweiz angeboten.

Die gemäss dem Reglement für die Zusatzausbildung CERA geforderten SST-Kenntnisse werden von der CERA-Kommission geprüft. Die Kommission entscheidet endgültig, ob die nachweissbaren SST-Kenntnisse ausreichen oder ob zusätzlich ein SST-Kurs besucht werden muss.  SST-Kurse werden einmal jährlich durch die SAV angeboten.

Nachdem alle Prüfungen bestanden sind, beantragen die Kandidatinnen und Kandidaten bei der CERA Kommission der SAV die Zertifizierung zum CERA. Der Vorstand der SAV entscheidet über den Antrag. Die entsprechenden Bestimmungen sind im Reglement der Zusatzausbildung CERA festgehalten.

Mit der Verleihung des Titels "CERA" wird eine einmalige Dossiergebühr von CHF 200.-- erhoben.

Prüfungsreglement CERA

Anmeldeprozedere CERA Ausbildung

  1. Die Anmeldung erfolgt unter Ausbildung SAV / PVE / CERA > CERA > Anmeldung.
  2. Das Formular ist auszudrucken, zu unterschreiben und über die SAV Geschäftsstelle an die CERA Kommission zu senden.
  3. Die SAV überprüft und belegt die Zugehörigkeit des Mitglieds zur Sektion "Aktuare SAV" und leitet die Anmeldung nach dem für Schweizer Aktuare vorgesehenen Prozess an die DAV weiter.
  4. Die Kandidatin oder der Kandidat erhält Zugangsdaten zum Portal der Deutschen Aktuar-Akademie (DAA).
     

Organisation / Ablauf der CERA Ausbildung

  1. Die Kandidaten schreiben sich :
    a) mittels Zugangsdaten zum Portal der Deutschen Aktuar-Akademie (DAA) elektronisch in die jeweiligen CERA Pflichtseminare ein und besuchen diese in Deutschland;
    oder
    b) elektronisch bei der European Actuarial Academy in die jeweiligen CERA Pflichtseminare ein und besuchen die Seminare je nach Austragungsort der Auschreibung
  2. Die Anmeldung zu den jeweiligen Prüfungen (auch beim Veranstaltungsort Schweiz) hat ebenfalls über das Portal der Deutschen Aktuar-Akademie (DAA) zu erfolgen. Der jeweiligen Anmeldung ist der Nachweis über die Teilnahme am zugehörigen Pflichtseminar beizufügen.
  3. Nachdem alle Prüfungen erfolgreich bestanden sind, kann bei der CERA Kommission der SAV der Antrag zur Zertifizierung zum CERA erfolgen. Dem Antrag ist der Nachweis beizufügen, dass gemäss geltender Prüfungsordnung alle Prüfungen zum Erwerb der Zusatzqualifikation CERA erfolgreich bestanden sind. Der Antrag ist gleichzeitig der Aufnahmeantrag in die Sektion CERA.
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